Der Vorstand hat beschlossen, die 49. Generalversammlung des TSV Schönenbuch gestützt auf Art. 27 Abs. 1 der Bundesratverordnung 3 zu Covid 19 vom 19. Juni 2020 in schriftlicher Form durchzuführen.
Die Unterlagen zu dieser GV in schriftlicher Form wurden allen Mitgliedern zugestellt. Das Abstimmungsformular ist bis zum 8. März 2021 zu retorunieren. Danke.